Jedes Jahr ändert sich die Gesetzeslage, nach der sich Unternehmen richten müssen. Dazu gehören ab Juni 2025 auch Anforderungen, die die barrierefreie Gestaltung digitaler Produkte betreffen. Doch was genau ist dieses sogenannte “Barrierefreiheitsstärkungsgesetz”, welches auf den „WCAG“ basiert? Und was müssen Unternehmen in Zukunft auf ihren Websites beachten, um diesem Gesetz zu entsprechen?
WCAG – Was ist das?
Die Web Content Accessibility Guidelines (kurz: WCAG) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Produkten, sodass diese trotz geistiger oder körperlicher Einschränkungen problemlos nutzbar sind.
Juni 2025 – Deadline für Barrierefreiheit
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Produkte oder Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt kommen oder bereits sind, barrierefrei sein.
Wer profitiert davon?
Tatsächlich jede:r von uns. Barrierefreiheit betrifft jeden Menschen, der dauerhaft oder situationsbedingt in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Darunter fallen z.B. Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, Erblindete oder neurodiverse Menschen. Auch Menschen ohne Behinderung sind manchmal eingeschränkt. Über einen längeren Zeitraum zum Beispiel während einer Erkrankung.
Kurzzeitige Einschränkungen sind etwa die blendende Sonne, oder ein Kind auf dem Arm. Barrierefreiheit erleichtert also auch (ansonsten) gesunden Menschen den Alltag. Wie die Zugänglichkeit von Internetseiten aussehen kann oder muss, kommt dabei auf die spezifischen Funktionen der jeweiligen Anwendung an.
Worauf ist zu achten?
Der WCAG-Katalog ist äußerst umfassend und behandelt eine Vielzahl von Anwendungsgebieten; in visuellen, technischen und/oder funktionalen Bereichen. Von den verwendeten Farben und ihren Kontrastwerten zueinander, über die Ausführung von Texten in einfacher Sprache bis hin zur Navigation durch einen Screen Reader.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Barrierefreiheit nicht universell umgesetzt werden kann, da jedes Projekt und jede Situation einzigartig sind. Daher bedarf es individueller Lösungsansätze, um die Zugänglichkeit bestmöglich zu gewährleisten. Wir sind uns bewusst, dass dies überfordernd sein kann. Als Expert:innen auf diesem Gebiet sind wir spezialisiert darauf und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die beste Lösung für Ihr Produkt zu finden!
Relevante Termine und Informationen
Am 16. Juni 2021 wurde das BFSG verabschiedet. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Darin werden deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Allgemein müssen Inhalte nach dem „Stand der Technik“ auf ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit” gebracht werden. Genauer bedeutet das, dass sie dem WCAG Level AA entsprechen müssen.
Im Oktober 2023 wurden die WCAG 2.2 veröffentlicht, und sind seitdem relevant. Sie gelten noch als eine Empfehlung, bis am 28. Juni 2025 das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt.
Was heißt AA?
Level AA umfasst Anforderungen, die eine breitere Benutzergruppe berücksichtigen, wie die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, eine ausreichende Farbkontraste und eine klare Navigation. Level AA ist das mittlere von drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA).
Dies betrifft Onlinedienste wie z.B. Webshops oder Kontaktformulare, sowie eine Vielzahl von Hardware, wie etwa Computer, Tablets, Smartphones, oder sogar Router. Auch Dienstleistungen wie Telefon- und Messengerdienste sind in das Gesetz mitinbegriffen.
Ausnahmen
B2B-Dienstleistungen fallen nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ebenso sind Kleinunternehmen* von den Verpflichtungen ausgenommen. Unternehmen, denen die Umsetzung wirtschaftliche Risiken birgt, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von den Pflichten befreit werden. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
*Kleinunternehmen sind in diesem Kontext Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte oder einen Jahresumsatz/eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben.
Folgen bei Nichtbeachtung
Bei Nichtbeachtung der Barrierefreiheitsrichtlinien drohen Verwarnungen und die Aufforderung zur Behebung von Mängeln durch die Marktüberwachungsbehörden. Im Falle anhaltender Verstöße kann der Dienst oder die Website offline genommen werden, bis die nötigen Änderungen implementiert worden sind, und es können Bußgelder verhängt werden.
Was du jetzt konkret tun kannst
Wenn dein Produkt bereits barrierefrei ist und den Anforderungen entspricht, brauchst du nichts weiter zu tun. Ob dies der Fall ist, können UX-Expert:innen, wie wir, für dich feststellen. Oder du kannst dir selbst einen Überblick anhand dieser Checkliste verschaffen. Bei einer Analyse kommen empfehlenswerte Anpassungen zum Vorschein. Bei deren Umsetzung stehen wir dir dann ebenfalls zur Seite. Vereinbare jetzt ein unverbindliches Kennenlerngespräch, um sofortige Einsichten zu gewinnen und dein Produkt auf den richtigen Kurs zu bringen!
Kurz und knackig:
- Ab 28.06.2025 tritt das EU-Gesetz BFSG in Kraft
- Es verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung der WCAG Level AA
- Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschätigten oder Jahresumsätzen von höchstens zwei Millionen Euro
- Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder und/oder Offlinenahme des betroffenen Dienstes
Wie findest du die neuen Richtlinien zur Barrierefreiheit?
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